Agenten der Nachrichtendienste sind verdeckt arbeitende,
geheimdienstliche Mitarbeiter. Das gemeinsame Merkmal ist ihr verdecktes
Arbeiten auf Weisung einer geheimdienstlichen Organisation.
Wer vertrauliche Informationen verkauft, ist also noch lange
kein Agent, denn er entscheidet, welche Informationen er zum Verkauf anbietet. Die »informellen Mitarbeiter«, welche z. B. die Stasi
innerhalb der DDR angeworben und für die Bespitzelung der eigenen Bevölkerung
verwendet hatte, werden sich mehrheitlich nicht als Agenten des
DDR-Nachrichtendienstes empfunden haben. Letztendlich entschieden diese Menschen
selbst, was und in welchem Umfang sie ihrem Verbindungsmann berichteten.
Ferner ist der Agent von der Quelle
abzugrenzen. Z. B. wird sich der Polizist, der jeden Abend seiner Frau
vertrauliche Informationen aus dem Dienst erzählt, weder als Quelle noch als Agent
fühlen. Seine Frau, die eventuell derartige Informationen bewusst weiterleitet,
eventuell schon.
Grundsätzlich nutzt der kritische Blick auf den Partner, die
Freundin, die Hure, den Kollegen oder den Nachbarn nichts. Im Gegenteil: Ist man
sich als Laie sicher, dass das Gegenüber für keinen Geheimdienst arbeitet, so
ist die Wahrscheinlichkeit des Gegenteils geringfügig höher. Doch geheimdienstliche
Agententätigkeit ist für die veranlassenden Dienste eine aufwändige,
kostspielige Angelegenheit, so dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass das
jeweilige Gegenüber kein Agent einer fremden Macht ist.
Fast in jedem Land ist geheimdienstliche Agententätigkeit
unter Strafe gestellt. In Deutschland definiert § 99 des Strafgesetzbuches, dass
der Agent für den Geheimdienst einer fremden Macht gegen die BRD arbeitet und
diese Arbeit darauf gerichtet ist, Mitteilungen, Tatsachen, Gegenständen oder
Erkenntnisse zu liefern. Wer also z. B. bei einer Detektei beschäftigt ist und
die Namen von am Haus angebrachten Klingelschildern abschreibt, um einer
eifersüchtigen Ehefrau mitteilen zu können, wo ihr Mann sein könnte, kann nach
dieser Vorschrift nicht belangt werden. Ist dem Detektiv jedoch bekannt, dass er diese Tätigkeit im Auftrag eines fremden
Geheimdienstes ausführt, wird es eng. Im Kalten Krieg gab es für derartige
banale Tätigkeiten im Einzelfall Freiheitsstrafen von mehreren Jahren.
Das FBI in den USA nennt seine Mitarbeiter im Innendienst der
Behörde ebenfalls Agenten. Nachrichtendienste achten darauf, dass
hauptamtliche oder nebenberufliche Agenten, die im Ausland operieren, bei entsprechenden Tarnorganisationen
angestellt sind. In den Agentenromanen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters
Heinrich Eichenberger bedienen sich sowohl der Agentenführer
Sir Alec als auch seine Agenten freischaffenden Unternehmensberatungen.
Honorare und Zuwendungen an die Agenten können so über Firmen laufen und werden
als normale Umsätze im entsprechenden Land versteuert.
Das Bild des Geheimagenten James Bond findet in der Realität
nur wenig Entsprechung. Operiert der US-amerikanische, der britische oder der
russische Nachrichtendienst irgendwo im Ausland, werden diese Agenten als
Kulturattachés, Militärangehörige, Journalisten, Geologen, Kartographen,
Industrievertreter, Sprachlehrer, Entwicklungshelfer etc. auftreten. Und
natürlich ist es in den meisten Fällen überhaupt nicht notwendig, dass die
Zeitung, der Entwicklungsdienst, das Forschungsinstitut etc. von der verdeckten
»Nebentätigkeit« eines derartigen Mitarbeiters Kenntnis hat.
Selbstverständlich können in einem Institut mehrere
Mitarbeiter tätig sein, die alle noch zusätzlich für den einen Geheimdienst
arbeiten, jedoch nichts voneinander wissen. So sind die Agenten nicht in
Tarnorganisationen des Geheimdienstes beschäftigt, sondern der Geheimdienst
nutzt die jeweilige Organisation, Glaubensgemeinschaft, Firma etc. als Tarnung.
Ein wesentlicher Unterschied.
Agenten wird von ihren Geheimdiensten grundsätzlich misstraut
(→
Abwehr). Wenn die Strafandrohung für geheimdienstliche Agententätigkeit
bereits in Deutschland bis fünf Jahre, in schweren Fällen bis zehn Jahre geht,
so kommen bei seiner Enttarnung im Ausland eventuell keine uniformierten
Polizisten, sondern man spricht ihn z. B. in der Sauna freundschaftlich an. Man
macht ihm klar, dass er keine Chance mehr hat, es sei denn, er kooperiere. So
entstehen →
Doppelagenten, die dann für ihren ursprünglichen Auftraggeber nur noch
Sachverhalte melden, welche der Geheimdienst des Ziellandes zuvor »überarbeitet«
hat. Da die eigene Seite genauso vorgeht, kann sich der als Doppelagent
Angeworbene nicht sicher sein, dass seine Informationen nicht noch mit denen
eines (nicht enttarnten) Kollegen verglichen werden.
Agenten unterliegen einer relativ strikten Befehlsstruktur.
Die meisten Geheimdienste rekrutieren ihr Personal aus dem Militär oder der
Polizei. Für den im Ausland angeworbenen Agenten gilt dies natürlich nicht. Er
wird angeworben, weil er richtig positioniert ist oder seine Perspektive aus der
Sicht des Geheimdienstes vielversprechend ist. Lässt man bei den publik
gewordenen Stasi-Berichten einmal das persönlich-tragische und politische Moment
außen vor, erkennt man in manchem scheinbar banalen Vermerk der
Führungsoffiziere diese Befehlsstruktur.
Es steht meist nicht im Ermessen des jeweiligen
Führungsoffiziers, ob diese oder jene Person zur Mitarbeit angeworben wird,
sondern die Anwerbung ist angeordnet und dem Agentenführer wurde befohlen, eine
persönliche Einschätzung abzuliefern. Aus seinem Selbstverständnis heraus wird
er die mit Mühe angeworbene Person nun auch so einschätzen wollen, dass seine
Vorgesetzten anschließend nicht fragen, welchen Idioten er denn da angeschleppt
hätte.
In keinem Geheimdienst unterscheiden sich deshalb die
Berichte der Agentenführer wesentlich. Nur dass die von der →
Stasi eben bekannt
wurden und die interessierte Öffentlichkeit im Vergleich mit James Bond zu wissen glaubt, die Herrschaften im Osten wären
etwas dümmlich gewesen. Auch die zum Teil banalen Berichte in den
Stasi-Unterlagen unterscheiden sich nicht von denen des BND oder
Verfassungsschutzes. Den Agentenführern steht es nicht zu, Informationen
zu selektieren. Gleichzeitig möchte auch kein Agent bzw. Agentenführer die
Verantwortung tragen, eine Facette nicht berichtet zu haben, die sich später als
wichtig herausstellen kann.
Wer aus dem Agentendienst ausscheiden will (was auch bei der
Stasi wunderbar funktionierte), muss lediglich die Dinge tun, die ins
öffentliche Bild von Geheimagenten passen: Richtig auffallen und bei der nächsten
Verkehrskontrolle großspurig den Polizisten fragen, was er denn glaube, mit wem er es
zu tun hätte. Während der Polizist denken wird, mit einem Idioten, wird der
entsprechende Geheimdienst den großmäuligen Affen aus seiner Liste streichen.
So hat das Agentendasein nichts mit Freiheit und pulsierendem
Leben zu tun, sondern mit Pflichterfüllung in einem meist konservativ geprägten,
kleinkarierten, misstrauischen Apparat, der jeden Spesencent abgerechnet haben
will.
Denn Geheimdienste sind Behörden und unterscheiden sich, wie
der Kenner Heinrich
Eichenberger nicht müde wird zu betonen, lediglich dadurch, dass ihre
Kantine nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist.