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- Verfassungsschutz - |
Die Verfassung sollte im Grunde genommen
normativ geschützt sein. Das bedeutet, dass die freiheitlich
demokratische Grundordnung auf Rechtsgrundlagen beruht, welche
diese garantieren. In der BRD ist dann das
Bundesverfassungsgericht der letztendliche Garant dafür, dass
einzelne Gesetze, Verordnungen oder Urteile die Verfassung
nicht durch die Hintertür aushebeln. Parteien und Regierungen
sind es offensichtlich nicht, denn jedes Jahr werden Gesetze
verabschiedet und Regelungen getroffen, die eindeutig
verfassungswidrig sind.
Auch die Exekutive verhält sich laut Rechtssprechung immer
wieder verfassungswidrig. Das fängt bei der Durchsuchung von Wohnung an und hört
beim rechtswidrigen Abhören von Bürgern auf. Letztendlich ist keine Verfassung
sicher, weder vor den Regierenden noch vor aufgehetzten und verführten
Volksmassen.
Dass irgendeine Splitterpartei, eine Gruppe von
Demonstranten, Hausbesetzer, jugendliche Radikale oder sogar Terroristen die
Verfassung eines Staates gefährden, ist historisch weder belegt noch wäre es
möglich. So gesehen kann die Begründung zur Notwendigkeit eines administrativen
Schutzes der Verfassung nur unter den Begriff der
Desinformation fallen.
Freiheitliche Verfassungen wurden und werden stets durch die
Staatsorgane selbst außer Kraft gesetzt. Oberste Gefahr geht von den Behörden
aus, welche die Hoheit über die Waffen im Staat haben, also das Militär und die
Polizei. (Die Verfassungsrichter werden dann gleich mit verhaftet.) Der zweite
historisch belegte Weg, die Grundrechte der Bürger zu beseitigen, geht über
einen eingetretenen oder inszenierten Notstand, den man dann im nationalen
Interesse beseitigt und die Verfassung vorübergehend außer Kraft setzt. Da
diejenigen, welche die Verfassung außer Kraft setzen, anschließend auch darüber
entscheiden, wie lange »vorübergehend« dauert, kann es sehr lange dauern. Man
sollte sich auch über Volkes Macht in einer derartigen Situation keine großen
Illusionen machen, schon heute sind diejenigen, welche vor der ständig
zunehmenden Macht des Staates warnen, in der Minderheit. Wird die diffuse Angst
der Menschen vor dem seltenen Ereignis durch das Eintreten eines konkreten
Falles (z. B. Terroranschlag) scheinbar bestätigt, kommt in Folge ohne großen Widerstand ein
neues Gesetz und, wie gehabt, eine entsprechende Grundgesetzänderung.
Der administrative Verfassungsschutz ist dann auch ein
Geheimdienst, nämlich das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. die
entsprechenden Landesämter. Es sollte ja klar sein, dass eine derartige Behörde
auf Weisung der Regierung arbeitet. Deshalb werden nicht die CDU oder SPD vom
Verfassungsschutz beobachtet, sondern irgendwelche missliebigen Parteien und
Organisationen.
Wie aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
hervorgeht, besteht wohl der Verdacht, dass in die NPD in der Zwischenzeit
so viele V-Männer (= Verbindungs- bzw. Vertrauenspersonen) und Spitzel des Verfassungsschutzes eingeschleust wurden, dass
man nicht mehr genau feststellen kann, ob fremdenfeindliche Aktionen nicht durch
die V-Leute selbst gesteuert wurden. Jedenfalls waren bestimmte
Landesvorsitzende, deren Stellvertreter und führende Mitglieder und Redakteure
Verfassungsschutzleute und keine wirklichen Mitglieder der NPD.
Diese Art der bewussten oder nicht beabsichtigten Förderung
von staatsfeindlichen Organisationen reicht in der BRD bis in die 1960er Jahre
zurück. Auch damals lieferte ein oder mehrere V-Leute und Agentsprovocateurs
des Verfassungsschutzes radikalisierten Studenten und späteren Terroristen Molotow-Cocktails, Brand- und Sprengsätze, Bomben und Schusswaffen.
Eine derartige Bombe wurde dann für einen Anschlagsversuch
gegen den amerikanischen Präsidenten Richard Nixon verwendet. Dass es beim
Versuch blieb, lag an dem Umstand, dass ein Zündkabel gebrochen war.
Da eine von fixen Ideen beherrschte Studentengruppe noch
lange keine Autos zum Brennen bringt, leitet der Verfassungsschutz auch
derartige Aktionen durch V-Leute. Die damalige Polizeiführung hatte den
Verfassungsschutz dazu instrumentalisiert, objektive Beweise für die
Gewalttätigkeit der Studenten zu finden. Initiiert man brennende Lieferwagen
selbst, ist man mit der Beweisführung jedenfalls auf der sicheren Seite.
Wie im Jahre 2005 publik wurde, war der Verfassungsschutz
auch Mit-Initiator des versuchten Bombenanschlages auf das jüdische Gemeindehaus
in Berlin. Im Hinblick auf die deutsche Geschichte eine besonders dreckige
Perversion. Der damalige Anwalt Otto Schily (späterer Innenminister) befragte
anlässlich eines Gerichtsverfahrens einen der V-Leute. Ohne Erfolg! Der
vorgesetzte Innensenator hatte die Aussagegenehmigung nicht erteilt.
Im Rückblick scheint heute klar zu sein, dass bestimmte
politische Kreise innerhalb der Landes- bzw. Bundesregierung eine Strategie der
Spannung erzeugen wollten und dafür aktiv Geheimagenten einsetzten.
Der Geheimdienstmann Eichenberger ist Schweizer Staatsbürger
und möchte sich verständlicherweise in innerdeutsche Angelegenheiten nicht
einmischen, noch wird er sie kommentieren. In seinem Roman
»Der Siegermacher«
ist aber folgende Passage zu lesen:
Der Brieföffner auf Wemmers Schreibtisch wusste nichts vom
verfassungsrechtlich garantierten Briefgeheimnis und so war es für Richard ein
Leichtes, die an Dr. Franzen gerichtete Post zu öffnen.
»Also nur mal nebenbei bemerkt«, frotzelte der ehemalige
Kriminalkommissar, »dafür, dass wir ehrlichen Herzens nicht mehr vermuten
können, dass es sich bei dem Verkehrsunfall um einen Mord gehandelt hat [...],
drehen wir hier ein verdammt großes Rad. Nötigung § 240, Raub § 249 des
deutschen Strafgesetzbuches, von der Amtsanmaßung und einer eventuellen
Verletzung des Postgeheimnisses will ich erst gar nicht sprechen.«
»Es gibt nichts Gutes, außer man tut es«, lachte der Agent
und fuhr in Englisch fort: »Wir sind die Weißen, Günther. Machen Sie sich keine
Sorgen.«
»Das sagen alle, für die der Zweck die Mittel heiligt«,
bemerkte Wemmer, »wenn Sie etwas weiter denken, bekommt man da schon
Bauchschmerzen.«
»Wenn der Zweck nicht die Mittel heiligen würde«,
verteidigte sich Richard, »würde das doch bedeuten, dass es noch ein besseres
Mittel gäbe. Aber gäbe es dies, würde man auch dieses wählen.«
Was das Denken des englischen Agenten
Richard
bestimmt, unterscheidet sich vom Denken tatsächlicher Geheimdienstmitarbeiter
nicht im Geringsten. Die Leser von Agentenromanen identifizieren sich im
Allgemeinen mit dem vermeintlich Guten und jede Gesetzesübertretung wird quasi
als lässliche Sünde betrachtet. Dieselben Leser wären jedoch sehr empört, würden
sie erfahren müssen, dass ein Angriff auf ihr Eigentum oder gar ihre Person von
einem vom Staat bezahlten Agenten ausgeht. Ob der Agent selbst oder sein
Vorgesetzter glaubt, für eine gute Sache zu kämpfen, ist dabei vollkommen
unwichtig. Die Realität ist jedoch für den normalen Bürger verschwommen. Er weiß
nicht, wo Geheimdienste mitmischen, wo Polizeibeamte und ehemalige
Militärangehörige ihre eigenen Regeln formulieren und wo nicht. Nur die Fiktion
macht, wenn überhaupt, derartige Strukturen deutlich. Aber natürlich ist man
schnell geneigt, die Angelegenheit als Übertreibung des Schriftstellers zu
sehen.
So ist der Begriff Verfassungsschutz für eine
Geheimdienstbehörde Ausdruck einer bewusst angelegten
Desinformationsstrategie,
unter der rechtsstaatliche Ungeheuerlichkeiten wie die, dass die Behörde selbst
entscheiden kann, ob sie vor dem Gericht aussagt oder nicht, möglich werden.
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