Alles über die Romane von Heinrich Eichenberger

 
Hubert W. Holzinger Verlag, Berlin - Protagonisten
Geheimdienstlexikon

Geheimdienst Lexikon (kommentiert)

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- Verfassungsschutz - 

Die Verfassung sollte im Grunde genommen normativ geschützt sein. Das bedeutet, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung auf Rechtsgrundlagen beruht, welche diese garantieren. In der BRD ist dann das Bundesverfassungsgericht der letztendliche Garant dafür, dass einzelne Gesetze, Verordnungen oder Urteile die Verfassung nicht durch die Hintertür aushebeln. Parteien und Regierungen sind es offensichtlich nicht, denn jedes Jahr werden Gesetze verabschiedet und Regelungen getroffen, die eindeutig verfassungswidrig sind.

Auch die Exekutive verhält sich laut Rechtssprechung immer wieder verfassungswidrig. Das fängt bei der Durchsuchung von Wohnung an und hört beim rechtswidrigen Abhören von Bürgern auf. Letztendlich ist keine Verfassung sicher, weder vor den Regierenden noch vor aufgehetzten und verführten Volksmassen.

Dass irgendeine Splitterpartei, eine Gruppe von Demonstranten, Hausbesetzer, jugendliche Radikale oder sogar Terroristen die Verfassung eines Staates gefährden, ist historisch weder belegt noch wäre es möglich. So gesehen kann die Begründung zur Notwendigkeit eines administrativen Schutzes der Verfassung nur unter den Begriff der Desinformation fallen.  

Freiheitliche Verfassungen wurden und werden stets durch die Staatsorgane selbst außer Kraft gesetzt. Oberste Gefahr geht von den Behörden aus, welche die Hoheit über die Waffen im Staat haben, also das Militär und die Polizei. (Die Verfassungsrichter werden dann gleich mit verhaftet.) Der zweite historisch belegte Weg, die Grundrechte der Bürger zu beseitigen, geht über einen eingetretenen oder inszenierten Notstand, den man dann im nationalen Interesse beseitigt und die Verfassung vorübergehend außer Kraft setzt. Da diejenigen, welche die Verfassung außer Kraft setzen, anschließend auch darüber entscheiden, wie lange »vorübergehend« dauert, kann es sehr lange dauern. Man sollte sich auch über Volkes Macht in einer derartigen Situation keine großen Illusionen machen, schon heute sind diejenigen, welche vor der ständig zunehmenden Macht des Staates warnen, in der Minderheit. Wird die diffuse Angst der Menschen vor dem seltenen Ereignis durch das Eintreten eines konkreten Falles (z. B. Terroranschlag) scheinbar bestätigt, kommt in Folge ohne großen Widerstand ein neues Gesetz und, wie gehabt, eine entsprechende Grundgesetzänderung.

Der administrative Verfassungsschutz ist dann auch ein Geheimdienst, nämlich das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. die entsprechenden Landesämter. Es sollte ja klar sein, dass eine derartige Behörde auf Weisung der Regierung arbeitet. Deshalb werden nicht die CDU oder SPD vom Verfassungsschutz beobachtet, sondern irgendwelche missliebigen Parteien und Organisationen.

Wie aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht, besteht wohl der Verdacht, dass in die NPD in der Zwischenzeit so viele V-Männer (= Verbindungs- bzw. Vertrauenspersonen) und Spitzel des Verfassungsschutzes eingeschleust wurden, dass man nicht mehr genau feststellen kann, ob fremdenfeindliche Aktionen nicht durch die V-Leute selbst gesteuert wurden. Jedenfalls waren bestimmte Landesvorsitzende, deren Stellvertreter und führende Mitglieder und Redakteure Verfassungsschutzleute und keine wirklichen Mitglieder der NPD.

Diese Art der bewussten oder nicht beabsichtigten Förderung von staatsfeindlichen Organisationen reicht in der BRD bis in die 1960er Jahre zurück. Auch damals lieferte ein oder mehrere V-Leute und Agentsprovocateurs des Verfassungsschutzes radikalisierten Studenten und späteren Terroristen Molotow-Cocktails, Brand- und Sprengsätze, Bomben und Schusswaffen.

Eine derartige Bombe wurde dann für einen Anschlagsversuch gegen den amerikanischen Präsidenten Richard Nixon verwendet. Dass es beim Versuch blieb, lag an dem Umstand, dass ein Zündkabel gebrochen war.

Da eine von fixen Ideen beherrschte Studentengruppe noch lange keine Autos zum Brennen bringt, leitet der Verfassungsschutz auch derartige Aktionen durch V-Leute. Die damalige Polizeiführung hatte den Verfassungsschutz dazu instrumentalisiert, objektive Beweise für die Gewalttätigkeit der Studenten zu finden. Initiiert man brennende Lieferwagen selbst, ist man mit der Beweisführung jedenfalls auf der sicheren Seite.

Wie im Jahre 2005 publik wurde, war der Verfassungsschutz auch Mit-Initiator des versuchten Bombenanschlages auf das jüdische Gemeindehaus in Berlin. Im Hinblick auf die deutsche Geschichte eine besonders dreckige Perversion. Der damalige Anwalt Otto Schily (späterer Innenminister) befragte anlässlich eines Gerichtsverfahrens einen der V-Leute. Ohne Erfolg! Der vorgesetzte Innensenator hatte die Aussagegenehmigung nicht erteilt.

Im Rückblick scheint heute klar zu sein, dass bestimmte politische Kreise innerhalb der Landes- bzw. Bundesregierung eine Strategie der Spannung erzeugen wollten und dafür aktiv Geheimagenten einsetzten.

Der Geheimdienstmann Eichenberger ist Schweizer Staatsbürger und möchte sich verständlicherweise in innerdeutsche Angelegenheiten nicht einmischen, noch wird er sie kommentieren. In seinem Roman »Der Siegermacher« ist aber folgende Passage zu lesen:

Der Brieföffner auf Wemmers Schreibtisch wusste nichts vom verfassungsrechtlich garantierten Briefgeheimnis und so war es für Richard ein Leichtes, die an Dr. Franzen gerichtete Post zu öffnen.

»Also nur mal nebenbei bemerkt«, frotzelte der ehemalige Kriminalkommissar, »dafür, dass wir ehrlichen Herzens nicht mehr vermuten können, dass es sich bei dem Verkehrsunfall um einen Mord gehandelt hat [...], drehen wir hier ein verdammt großes Rad. Nötigung § 240, Raub § 249 des deutschen Strafgesetzbuches, von der Amtsanmaßung und einer eventuellen Verletzung des Postgeheimnisses will ich erst gar nicht sprechen.«

»Es gibt nichts Gutes, außer man tut es«, lachte der Agent und fuhr in Englisch fort: »Wir sind die Weißen, Günther. Machen Sie sich keine Sorgen.«

»Das sagen alle, für die der Zweck die Mittel heiligt«, bemerkte Wemmer, »wenn Sie etwas weiter denken, bekommt man da schon Bauchschmerzen.«

»Wenn der Zweck nicht die Mittel heiligen würde«, verteidigte sich Richard, »würde das doch bedeuten, dass es noch ein besseres Mittel gäbe. Aber gäbe es dies, würde man auch dieses wählen.«

Was das Denken des englischen Agenten Richard bestimmt, unterscheidet sich vom Denken tatsächlicher Geheimdienstmitarbeiter nicht im Geringsten. Die Leser von Agentenromanen identifizieren sich im Allgemeinen mit dem vermeintlich Guten und jede Gesetzesübertretung wird quasi als lässliche Sünde betrachtet. Dieselben Leser wären jedoch sehr empört, würden sie erfahren müssen, dass ein Angriff auf ihr Eigentum oder gar ihre Person von einem vom Staat bezahlten Agenten ausgeht. Ob der Agent selbst oder sein Vorgesetzter glaubt, für eine gute Sache zu kämpfen, ist dabei vollkommen unwichtig. Die Realität ist jedoch für den normalen Bürger verschwommen. Er weiß nicht, wo Geheimdienste mitmischen, wo Polizeibeamte und ehemalige Militärangehörige ihre eigenen Regeln formulieren und wo nicht. Nur die Fiktion macht, wenn überhaupt, derartige Strukturen deutlich. Aber natürlich ist man schnell geneigt, die Angelegenheit als Übertreibung des Schriftstellers zu sehen.

So ist der Begriff Verfassungsschutz für eine Geheimdienstbehörde Ausdruck einer bewusst angelegten Desinformationsstrategie, unter der rechtsstaatliche Ungeheuerlichkeiten wie die, dass die Behörde selbst entscheiden kann, ob sie vor dem Gericht aussagt oder nicht, möglich werden.

 

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Faule Eier
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